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Welche geistigen Eigentumsrechte finden in Daten(banken) verwendung

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Bei Datenbanken muss immer unterschieden werden - zwischen der Struktur der Datenbank und den Inhalten. ‘Daten’ bezeichnet immer den Inhalt der Datenbank.

In vielen Ländern fallen strukturierte Elemente einer Datenbank unter das Copyright (in Deutschland gilt als Maßstab die ‘Schöpfungshöhe’).

Wir sind besonders interessiert an Daten. Hierbei

Datenbanken genießen in verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Schutzniveaus. Die meisten Länder bieten jedoch grundlegende Schutzrechte für die Zusammenstellung der Daten (unabhängig von der Lizenz der Daten an sich).

Der Unterschied zwischen Rechten für Daten und die Zusammenstellung können enorm sein. Eine Datenbank, die nur eine Sammlung bekannter Fakten enthält (Daten, Schmelztemperaturen, etc..) genießt Schutzrechte als Datenbank, auch wenn die Daten an sich keinerlei Schutz durch Copyright oder ähnlichem unterliegen.

Es gibt grundsätzlich zwei Formen von Schutz:

  • Copyright for compilations
  • Und ein Schutzrecht eigener Art für Zusammenstellungen von Daten

Diese Schutzrechte variieren sehr stark zwischen den verschiedenen Ländern.

Neben den normalen Schutzrechten können Hersteller von Datenbanken ihre Sammlungen durch individuelle Verträge und Nutzungsbedingungen schützen. Ein Betreiber kann also z.B. beschließen:

(a) Requiring users to login with a password (b) (b) erst einen Nutzernamen und Passwort zu vergeben, wenn den Nutzungsbedingungen und den AGB zugestimmt wird.

Nähere Informationen zur Lizenzsituation in verschiedenen Ländern enthält der Guide to Open Data Licensing.